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Die individuelle Bauplanung durch erfahrene Architekten, ist Garant für ein Haus nach Ihren Vorstellungen. Ein frei geplantes Architektenhaus ist nicht nur individuell gestaltet, sondern kann auch auf Ihre finanziellen Möglichkeiten und der Begebenheiten auf dem Grundstück zugeschnitten werden. Unsere Architekten planen unabhängig und sind dadurch unvoreingenommen hinsichtlich der und Ausstattung. Es sind also keine Anbieterinteressen zu berücksichtigen, wie es oft bei Fertighausanbietern vorkommt.
Unsere Architekten beraten und planen mit Ihnen gemeinsam nicht nur ein individuelles Haus, sondern empfehlen Ihnen auch energiesparende Maßnahmen zur Senkung der laufenden Betriebskosten. Sie können bei uns auch auf Grundlage unserer individuell (um)planen.
Das Leistungsspektrum unserer Bauplanung umfasst: |
Die Entwurfsplanung
Die Entwurfsplanung ist eine bestimmte Phase der Planungstätigkeit, in der ein konkretisierter Lösungsvorschlag zu Ihrem
Bauvorhaben erstellt wird. Es werden alle Dinge für den berücksichtigt und in ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept zusammengefasst.
Der Begriff Entwurfsplanung ist entgegen dem Begriff "Entwerfen" ziemlich genau definiert. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt welche Leistungen zu erbringen sind. In unserem Land wird die Leistung einer Entwurfsplanung als Leistungsphase 3 definiert und stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar.
Die Entwurfsplanung wird meist nach deren Fertigstellung nochmals mit dem Auftraggeber abgestimmt und bildet sodann
die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.
Die Bauvoranfrage (nur wenn erforderlich)
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist, hilft eine Bauvoranfrage.
Dafür werden eine Baubeschreibung, der Lageplan, Bauzeichnungen, Zeichnungen für Wasserversorgung und Entwässerung, Lichtbilder und - wenn erforderlich- zustimmende Erklärungen der Nachbarn zum Bau bei der Baubehörde eingereicht.
Im Grunde ist eine Bauvoranfrage ein vereinfachtes verwaltungstechnisches Verfahren, mit dem die Bebaubarkeit des Grundstücks erfragt werden kann. Zwar hat sie nicht die Verbindlichkeit einer Baugenehmigung und ersetzt diese auch nicht, aber Sie erlangen so Gewissheit darüber, ob Ihr Grundstück entsprechend Ihrer Vorstellungen bebaut werden kann. Die Behörde ist an eine Zusage grundsätzlich gebunden, was allerdings einer Baugenehmigung nicht gleich kommt.
Die Genehmigungsplanung
Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung genannt beinhaltet alle Arbeiten mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung. Grundlage für die Genehmigungsplanung bildet die Entwurfsplanung. Ein Bauantrag besteht in der Regel aus einem Bauantragsformular, einer Baubeschreibung,
dem statistischer Erhebungsbogen, einem Wärmeschutznachweis,dem amtlicher Lageplan sowie den Grundrissen, Ansichten und Schnitten vom Bauprojekt.
In den jeweiligen Bundesländern werden unter Umständen weitere Nachweise und Angaben gefordert um den Anforderungen zur Erteilung der Genehmigung
von der Baurechtsbehörde genüge zu tun.
Nach Erteilung der Baugenehmigung dient die Genehmigungsplanung als Grundlage für die Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung (auch Werkplanung genannt) ist zur bauseitigen Realisierung Ihres Bauvorhabens notwendig.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung durchgearbeitet, damit der Hausbau auch praktisch
realisierbar ist. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Ausführungsplänen (bzw. Werkpläne) in meist größerem Maßstab
(in der Regel 1:50), die dann auf der Baustelle mit dem gewünschten Ergebnis umgesetzt werden können.
Die Ausführungspläne enthalten die zur Erstellung bzw. den Umbau des Bauwerks bzw. des Bauteils notwendigen Angaben zu Maßen, Materialien, Beschaffenheiten, Toleranzen, Verarbeitung, usw. Sie sind sozusagen die "Bauanleitung" für ein Gebäude.
Die Statik
Die Baustatik ist die Lehre der Modellbildung zur Berechnung des Tragverhaltens von Tragwerken im Bauwesen. Das beinhaltet die Berechnung der Auflagergrößen, Schnittgrößen und Verschiebungen infolge von Lasten für das vorgegebene Tragsystem eines Bauwerks. Die Baustatik liefert die Voraussetzungen für die Bemessung von Tragwerken (Standsicherheit) und zur Begrenzung von Verformungen (Gebrauchstauglichkeit).
Die Baugrunduntersuchung
Für die Standsicherheit von Bauwerken ist ein tragfähiger Untergrund Voraussetzung. In diesem Zusammenhang erinnern wir uns sicher an "..auf Sand gebaut" Die Vorraussetzung zur sicheren und wirtschaftlichen Gründung schafft die Baugrunduntersuchung.
Ingenieurgeologische Untersuchungen in der Planungsphase eines Bauvorhabens ermöglichen es, Schwachstellen des Untergrundes rechtzeitig zu erkennen und bautechnisch angemessen, z.B. mit einer Spezialgründung oder einer Bodenverbesserung, darauf zu reagieren.
Durch die Ausführung einer Bodenuntersuchung ergeben sich oft auch entscheidende Hinweise für die Verwertung des Aushubmaterials beim Bau, die in die Ausschreibung einfließen und die Kosten senken können.
Nutzen Sie unsere Erfahrung für die Umsetzung Ihres individuellen Bauprojekts.